Was ist CITES?
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auf Deutsch auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt, ist ein internationales Abkommen zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Die Schweiz ist seit 1975 Mitglied. CITES klassiert Tiere in drei Anhänge, je nach Schutzbedürftigkeit. Alle bei uns erhältlichen Tiere werden mit vollständiger CITES-Dokumentation übergeben — mehr dazu auf unserer Gesundheitsgarantie-Seite.
Welche Papageienarten fallen unter CITES?
Praktisch alle bekannten Papageienarten sind in einem der CITES-Anhänge gelistet.
Anhang I (höchste Schutzstufe)
Graupapagei (Psittacus erithacus), Hyazinth-Ara (Anodorhynchus hyacinthinus), Spix-Ara. Handel ist grundsätzlich verboten — Ausnahmen nur mit behördlicher Genehmigung.
Anhang II
Gelbbrustara, Hellroter Ara, Kakadus, Amazonen, Edelpapageien. Handel erlaubt, aber nur mit Nachweisdokumenten.
Welche Dokumente erhalten Sie beim Kauf?
Beim Kauf eines CITES-geschützten Papageis von einem seriösen Züchter erhalten Sie: die EU-CITES-Bescheinigung (Formular für interne EU-Nutzung), den Nachweis des Beringens oder des Mikrochips, den tierärztlichen Gesundheitsnachweis sowie den DNA-Geschlechtsnachweis. Bewahren Sie diese Dokumente sicher und geordnet auf — für die gesamte Lebensdauer des Vogels.
Was passiert ohne CITES-Dokumente?
In der Schweiz kann der Besitz eines nicht dokumentierten CITES-geschützten Tieres zur Beschlagnahme des Vogels und einer Strafanzeige führen. Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) ist die zuständige Behörde. Kaufen Sie niemals einen Papagei ohne vollständige Dokumentation.
Häufige Fragen
Muss ich die CITES-Bescheinigung beim Transport meines Papageis mitführen?+
Bei Reisen innerhalb der Schweiz ist es empfehlenswert, die Dokumente dabei zu haben. Bei Auslandsreisen (auch in die EU) sind die CITES-Papiere zwingend mitzuführen.
Was passiert, wenn ich meinen Papagei verkaufe oder weitergebe?+
Die CITES-Dokumente müssen immer mit dem Vogel weitergegeben werden. Halten Sie den Eigentümerwechsel schriftlich fest und informieren Sie wenn nötig die kantonale Behörde.
Kann ich einen Papagei aus Ländern ausserhalb der EU importieren?+
Ja, aber nur mit gültigen CITES-Exportpapieren des Herkunftslandes und entsprechenden Schweizer Einfuhrdokumenten. Der Import ohne Papiere ist illegal.
Was ist der Unterschied zwischen CITES Anhang I und Anhang II für den Halter?+
Bei Anhang-II-Arten (z.B. Amazone, Konure) genügt die CITES-Bescheinigung für den legalen Besitz und Handel. Bei Anhang-I-Arten (z.B. Graupapagei, Hyazinth-Ara) ist der kommerzielle Handel grundsätzlich verboten — nur zugelassene Nachzuchten mit vollständiger Herkunftsdokumentation dürfen gehandelt werden. Als Halter tragen Sie die Beweislast für die legale Herkunft.
Wie lange muss ich CITES-Dokumente aufbewahren?+
Für die gesamte Lebensdauer des Vogels — und darüber hinaus, solange Sie den Nachweis des früheren Besitzes erbringen müssen. Machen Sie Kopien und lagern Sie Originale sicher (feuerfester Ordner oder digitale Sicherung). Bei einem Verkauf gehen die Originale an den neuen Besitzer über.
Was ist ein Schlupfnachweis (Brutnachweis) und wofür brauche ich ihn?+
Der Schlupfnachweis dokumentiert, dass ein CITES-Anhang-I-Tier in Gefangenschaft gezüchtet wurde — dies ist die Voraussetzung für den legalen Besitz und Handel. Seriöse Züchter stellen diesen Nachweis automatisch aus. Er ist Bestandteil der CITES-Bescheinigung und muss mit dem Tier weitergegeben werden.
Was passiert, wenn ich meinen Papagei ohne CITES-Papiere gekauft habe?+
Wenden Sie sich an das BAFU (Bundesamt für Umwelt) oder das kantonale Veterinäramt. In einigen Fällen kann eine nachträgliche Legalisierung möglich sein, wenn die Herkunft glaubhaft nachgewiesen werden kann. Ohne Nachweise riskieren Sie die Beschlagnahme des Tieres und eine Strafanzeige.
Sind alle Papageienarten CITES-pflichtig?+
Praktisch alle kommerziell erhältlichen Papageienarten sind in CITES Anhang I oder II gelistet. Nur einige wenige, nicht bedrohte Sitticharten fallen in Anhang III oder sind nicht gelistet. Im Zweifelsfall: beim BAFU nachfragen, bevor Sie kaufen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung — wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.


