Was einen seriösen Papagei-Züchter ausmacht
Der Markt für Papageien in der Schweiz ist unreguliert genug, um unseriöse Angebote zu ermöglichen. Tiere werden zugekauft und als «selbst aufgezogen» verkauft, Dokumente werden kopiert statt im Original übergeben, und Nachbetreuung endet mit dem Kaufabschluss. AlpenPapageien steht für das Gegenteil.
Echte Handaufzucht
Alle unsere Tiere werden von uns persönlich aufgezogen — von Nestlingsalter bis zur vollständigen Selbstständigkeit. Kein Zukauf, keine Weitervermittlung. Jeder Vogel hat bei uns seine ersten Lebenswochen verbracht.
CITES-Originaldokumente
Wir übergeben ausschliesslich Original-CITES-Bescheinigungen — keine Kopien, keine «auf Anfrage». Ringnummer, Herkunftsnachweis, DNA-Geschlechtsbestimmung und Gesundheitszeugnis sind bei jedem Tier inklusive.
Tierärztliche Gesundheitsgarantie
Vor jeder Abgabe: vollständige tierärztliche Untersuchung, PBFD-Test und Polyoma-Test. 14 Tage Gesundheitsgarantie schriftlich. Tritt ein vorbestehender Schaden auf — wir übernehmen die Verantwortung.
Lebenslange Nachbetreuung
Kein Verkauf ohne Nachbetreuung. Bei Fragen zu Gesundheit, Haltung, Ernährung und Verhalten stehen wir lebenslang zur Verfügung — ohne Zusatzkosten.
Rücknahme garantiert
Können Sie Ihren Vogel eines Tages nicht mehr halten? Wir nehmen ihn zurück. Kein Tier landet auf dem Gebrauchtmarkt oder in schlechten Händen.
Keine Käuferpflicht
Wir raten auch ab, wenn eine Adoption nicht passt — zur Lebenssituation, zur Wohnsituation oder zur Erfahrung. Ehrlichkeit geht bei uns vor Verkauf.
CITES und rechtliche Anforderungen in der Schweiz
CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen): Fast alle in der Schweiz gehaltenen Papageienarten unterliegen CITES. Die nationale Vollzugsbehörde ist das BAFU (Bundesamt für Umwelt) in Bern. Für CITES-Anhang-I-Arten (Graupapagei, Hyazinth-Ara, Hellroter Ara) gelten besonders strenge Vorschriften.
Pflichten des Käufers: Der Käufer ist verpflichtet, die CITES-Originaldokumente aufzubewahren und bei Kontrollen vorzuweisen. Bei Reisen ins Ausland mit dem Vogel sind die Dokumente zwingend mitzuführen.
Pflichten des Züchters: Züchter müssen für jedes abgegebene CITES-geschützte Tier eine gültige CITES-Bescheinigung des Ringnummernregisters vorlegen. Ohne Originaldokumente ist der Verkauf illegal.
Tierschutzverordnung (TSchV): Züchter unterliegen der TSchV und kantonalen Kontrollen. Mindestvolièrengrössen, tierärztliche Betreuung und Nachweispflichten über den Verbleib der Tiere sind gesetzlich vorgeschrieben.
Preise beim seriösen Züchter — was ist realistisch?
Ein handaufgezogenes Tier aus seriöser Schweizer Zucht kostet mehr als ein Tier vom Händler oder aus dem Ausland — aus gutem Grund. Die Preise reflektieren Handaufzucht (arbeitsintensiv), tierärztliche Betreuung, CITES-Dokumentation, Gesundheitsgarantie und Nachbetreuung.
