Haltung

Papageienhaltung in der Schweiz — rechtliche und praktische Grundlagen

Was das Schweizer Tierschutzgesetz für Papageienhalter bedeutet und wie Sie Ihren Vogel artgerecht halten.

Veröffentlicht am 8. Juni 2025

Artgerechte Papageienhaltung Schweiz — Volière und Freiflug

Was das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) vorschreibt

Das Schweizer Tierschutzgesetz ist eines der strengsten der Welt. Für Papageien gelten klare Mindestanforderungen, die in der Tierschutzverordnung (TSchV) geregelt sind. Verstösse können zu Bussen und zur Abnahme der Tiere führen. Ob Sie in Zürich, Bern oder einem anderen Kanton leben — die bundesweiten TSchV-Anforderungen gelten überall.

Mindestgrössen für Papageienvolièren

Die Schweizer Tierschutzverordnung schreibt Mindestmasse vor.

Kleine Papageien (bis 25 cm Körperlänge, z.B. Konure)

Mindestgrösse 80 × 40 × 60 cm für 2 Tiere. Empfohlen: deutlich grösser mit Freiflugmöglichkeit.

Mittelgrosse Papageien (25–40 cm, z.B. Amazone, Edelpapagei)

Mindestgrösse 100 × 60 × 100 cm. Empfohlen: begehbare Volière oder Zimmerfreiflug.

Grosse Papageien (über 40 cm, z.B. Ara, Kakadu)

Mindestgrösse 150 × 100 × 200 cm. Wir empfehlen für grosse Aras begehbare Aussenvolièren mit Schutzraum.

Soziale Anforderungen

Papageien sind Herdentiere. Das Schweizer Tierschutzgesetz verlangt, dass Papageien entweder mit einem Artgenossen gehalten werden oder täglich intensiven Kontakt mit einer Bezugsperson haben. Einzelhaltung ohne ausreichende menschliche Zuwendung ist tierschutzwidrig.

Ernährung und Pflege

Frisches Wasser täglich, abwechslungsreiche Ernährung aus Körnern, Frischkost und tierarztempfohlenen Ergänzungen. Regelmässige tierärztliche Kontrollen durch einen Vogelspezialarzt. Baden oder Duschen mindestens einmal pro Woche. Nagelschnitt und Schnabelkontrolle nach Bedarf.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Papagei beim kantonalen Veterinäramt melden?+

In den meisten Kantonen ist für gängige Papageienarten keine Meldepflicht vorgeschrieben. Für CITES-Anhang-I-Arten empfehlen wir, sich beim kantonalen Veterinäramt zu erkundigen.

Darf ich meinen Papagei im Freien halten?+

Ja, mit einem Schutzraum und ausreichendem Wetterschutz. Papageien aus tropischen Regionen brauchen eine Mindesttemperatur; informieren Sie sich artspezifisch.

Was passiert, wenn mir ein Tierschutzinspektor meinen Vogel abnimmt?+

Tierschutzverstösse können zur vorübergehenden oder dauerhaften Abnahme des Tieres führen. Informieren Sie sich vor der Anschaffung über alle Anforderungen oder fragen Sie uns.

Wie viele Stunden Freiflug schreibt das Schweizer Tierschutzgesetz vor?+

Die TSchV schreibt täglichen Freiflug vor, ohne eine genaue Stundenzahl zu nennen. In der Praxis empfehlen Fachtierärzte mindestens 2–4 Stunden täglich je nach Art. Entscheidend ist, dass der Freiflug in einem gesicherten, vogelsicheren Raum stattfindet.

Muss ich meinen Papagei mit einem Artgenossen halten?+

Das Tierschutzgesetz verlangt, dass Papageien entweder mit einem Artgenossen gehalten werden oder täglich ausreichend intensiven Kontakt mit einer Bezugsperson haben. Einzelhaltung ohne ausreichende menschliche Interaktion ist tierschutzwidrig.

Welche Pflanzen in der Wohnung sind für Papageien gefährlich?+

Giftig und verboten im Freiflugbereich: Dieffenbachia, Efeu, Oleander, Yucca, Ficus, Azalee, Poinsettie, Monstera. Sicher: Bambus, Hibiskus, Rosmarin, Petersilie, Basilikum. Im Zweifel vor dem Kauf beim Vogeltierarzt nachfragen.

Wie oft muss die Volière eines Papageis gereinigt werden?+

Täglich: Kotboden wechseln, Futter- und Wasserbehälter reinigen, verdorbene Frischkost entfernen. Wöchentlich: Sitzstangen säubern, Spielzeug prüfen. Monatlich: gründliche Desinfektion mit vogelgerechtem Mittel (kein Chlor, kein Ammoniak).

Bereit für den nächsten Schritt?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung — wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.